Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie RKI-Richtlinie
Jeder Gewerbetreibende mit mindestens einem Angestellten unterliegt den Arbeits- und Gesundheitsschutzverordnungen der EG. Damit haben Sie die Verantwortung nicht nur für Ihre Patienten, sondern insbesondere auch für Ihre Mitarbeiter.
Nutzen:
- Umsetzung aller Richtlinien und Verordnungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der EG
- Übertragung der Haftung auf externe Firma
- Senkung der BGW-Beiträge
- Gute Preise durch Rahmenvertrag
- Minimale Beanspruchung des Praxisteams
- KeineÜberprüfung mehr durch BGW
Leistung:
- Umsetzung der Vorschriften in der Praxis
- Installation eines Arbeitsschutzmanagementsystems
- Betreuung derPraxisin allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Einweisung der Mitarbeiterinnen
Erläuterungen:
Als Praxisinhaber im medizinischen Bereich gibt es besondere Schutzbestimmungen, die zu beachten
sind, beispielsweise Röntgenverordnung, MPG oder Gerätesicherheitsgesetz. Es führt an dieser Stelle
zu weit, Ihnen den gesamten Hintergrund des Arbeitsschutzes darzustellen. Wer detailliertere
Informationen haben möchte, kann den Artikel "Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis" als
PDF-Datei herunterladen. Arbeits- u. Gesundheitsschutz in der Praxis
Entgegen der landläufigen Meinung reicht der BuS-Dienst für die Erfüllung der Richtlinien im Arbeits- und Gesundheitsschutz bei weitem nicht aus, sondern ist lediglich Bestandteil desselben unter vielen anderen Dingen, beispielsweise Arbeitsschutzgesetz, Bildschirmarbeitsplatzverordnung, Arbeitsmittelbenutzungsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, Strahlenschutzverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, etc.
Der entscheidende Unterschied zwischen dem BuS-Dienst und dem Arbeits- und Gesundheitsschutz ist die Haftung des Praxisinhabers. Wer nur den BuS-Dienst durchführt, haftet nach wie vor in vollem Umfang. Wer das sogenannte "normative Dokument" der BGW mit uns umsetzt, ist aus der Haftung völlig raus.
Der entscheidende Punkt ist aber, dass Sie nicht die erforderliche Zeit aufbringen können, um alle Verordnungen, Richtlinien, Gesetze etc. ständig umzusetzen und zu aktualisieren, selbst wenn Sie zu den Wenigen gehören, die überhaupt verstehen, was die EU alles umgesetzt haben möchte.
Die Preise (alle zzgl. Mwst.):
Fertige Preise können wir Ihnen nicht nennen, da dies von vielen Faktoren abhängig ist,
beispielsweise von der Anzahl der Mitarbeiter, Räumlichkeiten, Geräte etc. Um Ihnen ein
konkretes Angebot machen zu können, laden Sie sich bitte den virtuellen Praxisbegehungsbogen
herunter. Das ist eine Liste mit allen Gerätschaften, die überlicherweise in einer
Zahnarztpraxis vorkommen. Lassen Sie Ihre Helferin durch die Praxis gehen und zählen.
Anschließend faxen Sie uns diese Liste bitte zu, Sie erhalten dann umgehend ein detailliertes
Angebot. Begehungsbogen Download
Besondere Hinweise:
Derzeit verhandeln wir noch mit den Krankenkassen, um auch dort geringere Beitragssätze für
Mitarbeiterinnen zu erreichen, die im Rahmen des normativen Dokumentes arbeiten.
Mehr zu diesem Thema unter: www.economed.de